Satzung

Satzung

§ 1  Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen “Förderverein der Kindertagesstätte St. Elisabeth Die Dreckspatzen St. Sebastian”. Vereinssitz ist Sankt Sebastian. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach Eintragung führt er den Namenszusatz e.V.”.

§ 2  Ziel und Zweck des Vereins
Der Verein ist eine Vereinigung von Personen, die sich der Kindertagesstätte Sankt Elisabeth besonders verbunden fühlen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein unterstützt die KITA durch ideelle und materielle Förderung der Aufgaben der Kindertagesstätte, insbesondere indem er:
1. die Gemeinschaft zwischen Eltern, Erziehern und Kindern fördert,
2. Mittel bereitstellt für die Beschaffung von pädagogisch sinnvollem Spiel- und Lernmaterial,
3. Veranstaltungen der Kindertagesstätte unterstützt,
4. Hilfe an finanziell bedürftige Kinder in sozialen Härtefällen gewährt.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3  Vereinsmittel
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch eine
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden

§ 4  Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede geschäftsfähige Person, Institution oder Firma werden, die die Ziele des Vereins fördern will. Die Anträge auf Mitgliedschaft sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme in den Verein.

Die Mitgliedschaft endet:

– durch schriftliche Austrittserklärung,
– durch Ausschluss durch den Vorstand, gegen den binnen 2 Wochen nach Zu-   stellung Einspruch an die Mitgliederversammlung möglich ist; über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung durch Beschluss mit einfacher Mehr-heit der anwesenden Mitglieder,
– durch Tod (natürliche Personen) bzw. Auflösung (juristische Personen),
– durch Beitragsrückstand von mehr als 1 Jahr trotz schriftlicher Mahnung.

§ 5  Beitrag und Zuwendungen
Die Einnahmen werden durch Beiträge der Mitglieder, Zuwendungen und sonstige Erträge erbracht. Der Verein erhebt einen Beitrag, dessen Höhe jedem Mitglied freigestellt ist. Der Mindestbeitrag beträgt 6 Euro pro Jahr.

Die Rückerstattung von Beiträgen, Sachleistungen und Zuwendungen ist ausge-schlossen. Zuwendungsbestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt werden auf Wunsch für die Mitgliederbeiträge und Zuwendungen ausgestellt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 6  Organe
Die Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand

§ 7  Mitgliederversammlung
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. In der Versammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Sie wird jährlich einmal einberufen. Sie ist darüber hinaus einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.

Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorstand mindestens zwei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Änderungsanträge kann jedes Mitglied bis zum Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich einreichen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Versammlung die Ergänzung bekannt zu geben. Satzungsänderungen müssen in der Einladung angekündigt werden.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden dabei nicht mitgezählt. Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit.

Wahlen und Abstimmungen finden offen durch Handzeichen statt. Geheime Abstimmungen erfolgen, wenn ein Mitglied dies beantragt. Über diesen Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung durch Beschluss mit einfacher Mehrheit.
Über jede Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen und vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

§ 8  Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
a. dem Vorsitzenden
b. dem stellvertretenden Vorsitzenden
c. dem Geschäftsführer

Diese drei bilden den geschäftsführenden Vorstand im Sinne des § 26 Absatz II BGB. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

d. dem Schriftführer
e. dem Beisitzer ( max. bis zu 3 )
f. der Leitung der Kindertagesstätte
g. dem Elternausschussvorsitzenden oder einem Stellvertreter.

Die Vorstandsmitglieder a. bis e. werden auf zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie bleiben über diesen Zeitpunkt hinaus so lange im Amt, bis die Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand wählt. Dem Vorstand obliegt die Führung aller Geschäfte des Vereins.

§ 9  Kassenprüfung
Alle Kassengeschäfte werden vom Geschäftsführer geführt. Er hat jährlich in der Mitgliederversammlung sowie auf Aufforderung des Vorstandes einen Kassenbericht vorzulegen. Die Prüfung obliegt zwei von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre bestellten Kassenprüfern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.

Die Überprüfung findet jährlich statt, so dass die alljährliche Mitgliederversammlung den Bericht entgegennehmen kann.

§ 10  Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer eigens zu diesem Zweck einbe-rufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen erfolgen.

Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Auflösung zwei Liquidatoren.

Bei der Auflösung des Vereins, bei Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks geht das im Zuge der Liquidation verbleibende Restvermögen auf den Betriebsträger der Kindertagesstätte Sankt Elisabeth in St. Sebastian ( Träger: Kath. KiTa gGmbH Koblenz mit Sitz in Mayen ) über mit der Auflage, das Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung dieser Kindertagesstätte im Sinne der Vereinssatzung zu verwenden.

§ 11 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Andernach.

Die Satzung wurde am 08.11.2001 erstmals beraten und beschlossen. Eine Satzungsänderung wurde am 24.04.2018 in einer hierfür einberufenen Mitgliederversammlung beraten, beschlossen und am 07.08.2018 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Koblenz unter der Register-Nummer VR 12433 eingetragen.